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§ 1 Allgemeines 1 ) Die Leichtathletik-Wettkämpfe des Betriebssportverbandes Hamburg e.V. ( BSV Hamburg ) werden nach der Leichtathletik-Ordnung ( LO ) des BSV Hamburg und - soweit in der LO keine Abweichenden Regelungen getroffen werden - grundsätzlich nach den amtlichen Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes ( DLV ) durchgeführt . Der Leichtathletik-Ausschuß ( LA-Ausschuß ) ist jedoch berechtigt , bei der Durchführung der Veranstaltungen von den amtlichen Bestimmungen des DLV abweichende Regelungen zu treffen , die nach sportlichen Gesichtspunkten erfolgen und vor den betreffenden Veran- staltungen bekanntgegeben werden müssen . 2 ) Der LA-Ausschuß
wird alle zwei Jahre ( gerade Jahreszahl ) auf einer Spartenleiterver
- sammlung von den LA-Spartenleitern der im BSV Hamburg angeschlossenen
Betriebs - sportgemeinschaften ( BSG´n ) neu gewählt . Die Spartenleiterversammlung
findet in der Regel im 3. Quartal statt . Aus wichtigen Gründen können
vom LA-Ausschuß im Laufe eines Kalenderjahres weitere Spartenleiterversammlungen
einberufen werden . Die Wahl der Mitglieder des LA-Ausschusses erfolgt
mit einfacher Mehrheit der § 2 Startberechtigung 1 ) Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen des BSV Hamburg ist : a ) - die gültige Startberechtigung ; b ) - die ordnungsgemäße und fristgerechte Meldung durch die BSG . Senioren/innen der DLV-Vereine können bei BSV-Sportfesten außerhalb der Wertung teilnehmen , außer bei Meisterschaften . 2 ) Erteilung der Startberechtigung : Die Startberechtigung wird auf Antrag ( Leichtathletik-Pass ) vom LA-Ausschuß erteilt . Die Startberechtigung kann nur für die Mitgliedschaft in einer BSG erteilt werden . Für die Erteilung der Startberechtigung ist die "Ordnung für die Spielberechtigung bei Wett - kämpfen im BSV Hamburg" maßgebend . § 3 Startklassen 1 ) Für alle LA-Veranstaltungen des BSV Hamburg gilt die folgende Startklasseneinteilung : a) Klasse I : Mitglieder von BSG´n , die für keinen Verein starten , der dem DLV angeschlossen ist , sowie Senioren/innen ab M / W 30 , die auch für einen Verein starten , der dem DLV angeschlossen ist . b) Klasse II : Alle Mitglieder von BSG´n , die jünger als 30 Jahre sind und neben der leichtathletischen Betätigung in ihrer BSG auch für einen Verein starten , der dem DLV angeschlossen ist . 2 ) Wechsel der Startklassen
( bei Aktiven die jünger als 30 Jahre sind ) : § 3 Startklassen ( Fortsetzung ) 2 b) Tritt ein Angehöriger der Klasse II aus seinem Verein gemäß § 3 , Abs. 1 b) aus , oder entfallen die Voraussetzungen des § 3 , Abs. 1 b) aus anderen Gründen , so kann er erst nach Ablauf der Sommer- bzw. Wintersaison auf Antrag seiner BSG eine Startberechtigung für die Klasse I erhalten . Der Antrag auf Erteilung der Startberechtigung für die Klasse I bei Wechsel der Startklasse bzw. bei Aktiven , die bislang nur für einen Verein des DLV gestartet sind , muß spätestens bis zum 31.3. ( für Sommersaison ) bzw. bis zum 30.9. ( für Winterserie ) dem LA-Ausschuß vorliegen . Im ersten Jahr der Startberechtigung für die Klasse I darf der/die Aktive jedoch nicht an den Meisterschaften ( einschließlich Mannschaftswettbewerbe ) des BSV Hamburg teilnehmen . Die gleiche Regelung gilt für Aktive , die vor ihrem Eintritt in eine BSG im laufenden Jahr nur für einen Verein des DLV gestartet sind , ohne Mitglied einer BSG zu sein . 3 ) Zulässige Teilnahme an DLV-Veranstaltungen : Die Teilnahme von Aktiven der Klasse I an Veranstaltungen von Vereinen des DLV ist zulässig , wenn es sich um Einladungsveranstaltungen handelt , die zwischen den Vereinen des DLV und dem LA-Ausschuß vereinbart worden sind . § 4 Einteilung der Altersklassen bei Wettkämpfen Für die Teilnahme an den LA-Wettkämpfen gilt die folgende Altersklassen ( AK )- Einteilung : Der Übergang von einer AK zur nächsten AK vollzieht sich grundsätzlich mit Beginn des Kalenderjahres , in dem das betreffende Lebensjahr vollendet wird . 1 ) Herren : 2 ) Damen : 3 ) Bei den LA-Veranstaltungen des BSV Hamburg erfolgen AK-Wertungen grundsätzlich bei den Herren bis zur AK M 70 bzw. bei den Damen bis zur AK W 55 . Bei Bedarf werden weitere AK angeschlossen . 4 ) Männliche und
weibliche Jugend 5 ) Regelung für
Winterserien 6 ) Anwendung der
AK - Einteilung bei Wettkämpfen § 5 Meisterschaftsqualifikation 1 ) Bahnwettbewerbe
: Teilnahmevoraussetzung : Ein Start auf der Bahn ab dem erstem Bahnsportfest
des Jahres ( Werferserie zählt nicht dazu ) . § 6 Veranstaltungen 1 a ) LA-Veranstaltungen
des BSV Hamburg werden vom LA-Ausschuß ausgeschrieben . 2 ) Gestaltung von Veranstaltungen Alle Veranstaltungen müssen in einem angemessenen,würdigen Rahmen durchgeführt werden. 3 ) Veranstaltungsbericht Nach jeder verbandsoffenen Veranstaltung ist innerhalb von 14 Tagen je ein Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse der Veranstaltung dem LA-Ausschuß zuzuleiten . § 7 Einsprüche 1 ) Einsprüche gegen Entscheidungen des LA-Ausschusses sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich beim LA-Ausschuß auf der Geschäftsstelle des BSV Hamburg einzureichen . 2 a) Einsprüche ,
deren Begründungen sich auf den Verlauf einer Veranstaltung , eines Wettbe-
werbs oder irgendwelche damit zusammenhängende anfechtbare Vorkommnisse
stützen , sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung bzw. des Wettbewerbs
dem Schiedsgericht anzuzeigen . Sie können auch während der Veranstaltung
vorgebracht werden , wenn hierdurch eine Beeinträchtigung des Wettkampfes
nicht erfolgt . Das Schiedgericht ist vor Beginn der Wettkämpfe zu benennen
und soll sich aus mindestens drei neutralen Fachleuten zusammensetzen
. § 7 Einsprüche ( Fortsetzung ) 3 ) Nachträglicher
Einspruch : 4 a ) Vor der Entscheidung
über einen Einspruch hat der LA-Ausschuß die Partei , gegen die der Einspruch
erhoben wurde , zu benachrichtigen . In dem ihm notwendig erscheinenden
Umfange sind Zeugen zu vernehmen und/ oder sonstige Erhebungen anzustellen
. 5 ) Bei Beratungen
und Entscheidungen des LA-Ausschusses über Einsprüche , über Verstöße
gegen die LO durch Sportler/innen oder BSG´n dürfen Mitglieder des LA-Ausschusses
, des Vorstandes , des Berufungsausschusses und des Ehrenrates nicht mitwirken
, wenn § 8 Berufung Gegen die Entscheidung des LA-Ausschusses ist die Berufung beim Berufungsausschuß des BSV zulässig , die innerhalb von zehn Tagen ab Kenntnis von der erstinstanzlichen Entscheidung auf der Geschäftsstelle des BSV eingehen muß . Die Berufungsbegründung kann binnen einer weiteren Woche nachgereicht werden . Im übrigen ergibt sich die Gerichts- barkeit des Berufungsausschusses aus seiner Geschäftsordnung . Seine Entscheidungen sind unanfechtbar . § 9 Gebühren 1 ) Folgende Gebühren
werden festgesetzt : § 10 Initiativrecht des LA - Ausschusses a ) Der LA-Ausschuß
ist berechtigt , seinerseits Verstöße gegen die einschlägigen Wettkampf-
bestimmungen sowie gegen die Bestimmungen der LO zu ahnden , auch ohne
einen Einspruch der beteiligten BSG´n abzuwarten . § 11 Inkrafttreten 1 ) Der Vorstand des
BSV Hamburg hat der derzeitigen Leichtathletik-Ordnung gemäß § 15 , Abs.3
der Neufassung der BSV-Satzung im Dezember 2002 zugestimmt . LEICHTATHLETIK - AUSSCHUSS |
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